Nach Weihnachten sind die Geschäfte fast noch voller, als vor Weihnachten. Das liegt zum einen sicherlich an den vielen Geldgeschenken oder Gutscheinen, die an Heilig Abend unterm Christbaum lagen. Zum anderen gibt es aber auch immer wieder reichlich Geschenke, die den Geschmack nicht getroffen haben, schon vorhanden waren, dem Beschenkten auch nach der Verdauung der Gans einfach nicht passen wollen oder vielleicht sogar defekt sind. Daher setzt nach Weihnachten das große Umtauschen ein. Was man beachten sollte, um Geschenke nach Weihnachten (genauso können es aber auch Geburtstagsgeschenke sein) erfolgreich umzutauschen und welche Alternativen es zum Umtausch im Geschäft gibt, erfährst du im folgenden Artikel. (Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern beruht auf meinen eigenen Netzrecherchen, für deren Richtigkeit ich keine Gewähr übernehmen kann.)
Übersicht:
1. Umtausch im Geschäft
Gibt es ein Recht auf Umtausch?
In welchen Fällen habe ich ein Recht auf Umtausch?
Muss ich bei einem Umtausch einen Gutschein anstatt Bargeld akzeptieren?
Wann habe ich ein Recht auf Erstattung in Bargeld?
2. Alternativen zum Umtausch
Verkauf auf Auktionsplattformen oder per Kleinanzeige
Tauschbörsen
Tauschparty
Spenden
1. Umtausch im Geschäft:
Gibt es ein Recht auf Umtausch?
Nein! Geschäfte müssen Waren nicht per Gesetz zurücknehmen oder umtauschen. Jeder Umtausch ist eine Kulanzleistung des Händlers.
In welchen Fällen habe ich ein Recht auf Umtausch?
Es bleibt dabei: Ein Recht auf Umtausch gibt es in Deutschland nicht.
Wenn die Ware allerdings defekt ist, hat man ein Recht auf Ersatz – und das übringes auch ohne Originalverpackung! Hierbei handelt es sich dann um eine Reklamation. Allerdings muss man den Einkauf nachweisen können, man braucht also eine Rechnung oder einen Kassenbon. Einige Geschäft akzeptieren (Kulanz!) auch einen Kreditkarten- oder Kontoauszug als Einkaufsnachweis. Der Händler darf dann das Produkt reparieren oder ersetzen. Sollte die Ware nach zwei Versuchen noch immer nicht in Ordnung sein, darf man vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück (keine Gutscheine!).
Eine Ausnahme bildet der Onlinhandel: Hier hat man 14 Tage Zeit, vom Kauf zurückzutreten und die unbenutzte Ware zurückzuschicken. Dann erhält man sein Geld zurück. Die Versandkosten für die Hinsendung bekommt man nicht zurück, das Rückporto bekommt man nur erstattet, wenn die Ware einen Wert von mindestens 40 Euro hat.
Muss ich bei einem Umtausch einen Gutschein anstatt Bargeld akzeptieren?
Ja! Da der Umtausch wie beschrieben eine Kulanzleistung des Händlers ist, ist ihm auch freigestellt, wie er den Gegenwert der Ware auszahlt. Sollte man mit einem Gutschein nichts anfangen können, weil man keine andere Ware dieses Händlers kaufen möchte, gibt es unter 2. Alternativen zum Umtausch andere Möglichkeiten, sein ungeliebtes Geschenk loszuwerden.
Wann habe ich ein Recht auf Erstattung in Bargeld?
Nur dann, wenn ein entsprechender Umtausch vorher vereinbart wurde. Wenn Unternehmen damit werben, dass Ware bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgegeben werden kann, muss der Kaufpreis in Bar erstattet werden.
2. Alternativen zum Umtausch:
Verkauf auf Auktionsplattformen oder per Kleinanzeige
Wer sein Weihnachts- oder Geburtstags-Geschenk nicht mehr umtauschen kann, weil Rechnungen fehlen, der Händler nicht kulant ist oder anstatt Bargeld nur Gutscheine ausgeben will, der kann sein ungewolltes Geschenk auch verkaufen. Auktionsplattformen wie eBay oder Kleinanzeigenbörsen sind hierfür ideal.
Auf Auktionsplattformen hat man ein sehr großes Zielpublikum und kann ziemlich sicher sein, dass die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft ist. Dafür muss man aber auch einen bestimmten Prozentsatz an Provision sowie eine Einstellungsgebühr zahlen (eBay-Provisionsrechner).
Das muss man in den meisten Kleinanzeigenportalen nicht, dafür braucht man dort meist etwas mehr Geduld, bis ein Interessent auf den Artikel aufmerksam wird. Bekannte Kleinanzeigenportale sind kleinanzeigen.ebay.de, qouka.de oder kleinanzeigen.de.
Um abzuschätzen, zu welchem Preis man sein Geschenk verkaufen kann, hilft es, bei eBay nach identischen Produkten zu suchen und dann in der linken Spalte die Option “Beendete Angebote” anzuklicken. Man sieht dann nur Auktionen, die beendet wurden und hat eine ungefähre Vorstellung vom Marktwert des Artikels.
Tauschbörsen
Man kann ungewollte Geschenke natürlich nicht nur verkaufen, sondern auch tauschen. Spezielle Plattformen bieten genau diesen Service an, wobei man meistens nicht Ware gegen Ware tauscht, sondern für sein Produkt Tauschguthaben bekommt, dass man dann wieder für andere Dinge “ausgeben” kann. Nachfolgend stelle ich ein paar der bekannteren Plattformen vor:
balu.de: Hier kann man nur Bücher, Filme, Software, Games etc. tauschen. Man inseriert sein Angebot und verlangt dafür eine Bezahlung in Form von Chips, mit denen man dann wieder andere Artikel “kaufen” kann. Gebühr: Pro Chip, den man für den “Kauf” eines Artikels einsetzt, zahlt man 0,10€.
tauschticket.de: Vorranging ebenfalls für Bücher, Filme, etc. Es können aber auch alle anderen Artikel getauscht werden. Die Währung nennt sich hier “Tickets”. Gebühr: Pro Tausch werden 0,49€ fällig.
swapy.de: Hier kann von A bis Z alles getauscht werden. Man erhält hier “swapy-Taler”. Gebühr: keine.
hitflip.de: Wieder ein Plattform nur für Bücher und Co. Auch hier gibt es eine eigene Währung, die “flips”. Gebühr: 0,99€ bis 1,99€ für den Käufer.
bambali.net: Hier kann man alles tauschen, sogar Dienstleistungen. Das Tauschkonto wird in der Währung BAM (Bambali Alternative Money) geführt, man kann aber auch direkt Geschenk gegen Geschenk tauschen. Kosten: keine.
tauschen-ohne-geld.de: Hier kann man seinen eigenen Tauschring starten, z.B. für die Nachbarschaft oder den Freundeskreis. Diese Plattform stellt die nötige Technik kostenlos zur Verfügung. Gebühr: keine.
pamundo.com: Klassische Tauschbörse – Ware gegen Ware. Gebühr: keine.
Tauschparty
Eine weitere Möglichkeit, überflüssige und unpassende Geschenke loszuwerden, sind Tauschpartys. In den USA scheint das schon länger gang und gäbe zu sein, eine bekannte Variante ist der “Yankee swap”: Man trifft sich und bringt die Geschenke mit, die man nicht mehr braucht. Dann kommt z.B. jeder alphabetisch nach den Vornamen an die Reihe und darf sich ein Geschenk aus der Mitte nehmen und auspacken. Der nächste Mitspieler darf sich entweder ein Geschenk aus der Mitte nehmen oder sein Geschenk mit einem bereits ausgepacktem Geschenk tauschen. Man kann spezielle Regeln aufstellen, nachdem ein Geschenk nicht zweimal nacheinander hin- und hergetauscht werden darf. Nach einer zuvor festgelegten Zeit klingelt ein Wecker und beendet das Spiel. Jeder hat idealerweise ein neues Geschenk. Allerdings eignet sich diese Variante vor allem für wirklich schreckliche Geschenke, der Spaß nimmt bei “Yankee swap” umso mehr zu, je grässlicher die Geschenke sind. In Deutschland kennt man ein ähnliches Prinzip aus der Vorweihnachtszeit beim Schrottwichteln.
Spenden
Nach der etwas spaßigeren Variante für vor allem wirklich unnütze Geschenke gibt es noch einen letzten Tipp, ungewollte Geschenke loszuwerden: man spendet sie einfach. Laut einer Umfrage spenden oder verschenken immerhin 34% der Befragten in Deutschland ungewollte Geschenke. Hier bieten sich vor allem die Sozialkaufhäuser an, die brauchbare Dinge zu Selbstkostenpreisen verkaufen. Eine kleine Übersicht von Sozialkaufhäusern findet man unter sozialkaufhaus.com.
Habt ihr noch weitere Tipps, was man mit unpassenden Geschenken machen kann? Gerne weitere Ideen in die Kommentare.